Rede zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

ja, wir brauchen gut qualifizierte Zuwanderer auch aus Nicht-EU Staaten.

Vorschläge in diesem Bereich, wie etwa den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD, verdienen daher eine unvoreingenommene Prüfung.

Wenngleich diese auch zum Großteil von den aktuell geltenden Gesetzen bereits berücksichtigt werden oder gerade in der Umsetzung sind.

Am 16. Januar dieses Jahres, war der Sozial-Ausschuss zu genau diesem Thema zu Gast beim Regierungspräsidium Stuttgart, um sich über die Beschleunigungsmaßnahmen zu informieren. Nicht nur die SPD, sondern auch ich selbst konnte mir also ein Bild vor Ort machen.

Ein Vorschlag halte ich persönlich für überlegenswert.

Es ist das Prinzip der sogenannten Genehmigungsfiktion. In meiner Zeit bei der Krankenkasse hatte ich damit bei internen Prozessen wohlgemerkt gute Erfahrungen gemacht.

Im Anerkennungsverfahren hingegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir jedoch in vielerlei Hinsicht auf externe Partner angewiesen.

Denn die Sache ist folgende – Gutachten für exotische Berufe können sich über Monate hinziehen.

Und auch Termine für die Fachprüfungen sind nicht von heute auf morgen zu bekommen.

Sprich, bei solchen externen Verantwortlichkeiten liegt eine Genehmigungsfiktion schlicht oft nicht in der Hand des Regierungspräsidiums, weshalb es hier mehr schadet als nutzt. Vor allem weil die Steuerung der externen Partner viele Ressourcen bindet und Bürokratie mehrt.

Darüber hinaus haben wir zwei weitere Kritikpunkte:

Erstens: Die hier geforderte Beratungspflicht für Antragsteller und Antragstellerinnen ist unangemessen!

Akademische Fachkräfte wissen sich in der Regel sehr gut selbst zu helfen und vielfach werden sie durch private Agenturen angeworben und beraten.

Hier würde also doppelt beraten werden, was wertvolle Ressourcen verschwendet.

Auch haben die Einrichtungen zur Erfüllung der Fachkraftquote ein starkes Eigeninteresse Fachkräfte auch als solche auf den Personalschlüssel angerechnet zu bekommen.

Und für alle anderen hat das Sozialministerium unter Minister Lucha bereits reagiert. Aktuell soll eine vorgeschaltete Koordinierungs- und Beratungsstelle als zentrale Behörde eingesetzt werden. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Eine verbindliche Beratung für Alle hingegen würde wertvolle Ressourcen binden und zu einem erheblichen Kontroll- und Bürokratieaufwuchs führen. Und ist daher abzulehnen.

Zweitens: Die geforderte Kostenübernahme der verschiedenen Gebühren durch das Land würde zu Mehrkosten von mindestens 5 Millionen Euro führen, ohne dass es hierfür einen Grund gibt!

Denn es sind nicht die Gebühren, die die Bewerber abschrecken, sondern das komplexe Verfahren und dessen langwierige Dauer. Für die Bewerber ist jeder Monat in dem sie nicht arbeiten können in der Regel teurer, als die Gebühren, die anfallen können.

Und wie wollen Sie es mit den notwendigen Kenntnisprüfungen handhaben?

Für die Berufsbilder entstehen hier jeweils Kosten in Höhe von 1.300 Euro pro Stück.

Diese Kenntnisprüfungen sind jedoch markgeprägt. Das heißt die Ausbildungsstätten und Hochschulen bieten diese privat an. Und hier herrscht ein Wettbewerb. Mit dieser Gesetzesvorlage müsste man für diese Anbieter ein komplexes Regelwerk samt regulierender Maßnahmen schaffen.

Auch hier werden wieder Ressourcen verbracht, mehr Bürokratie geschaffen und ein Anreiz gesetzt die Preise anzuheben, wenn der Staat für die Kosten aufkommt.

Dies ist weder umsetzbar, noch notwendig und daher abzulehnen.

Lassen Sie uns anstatt der Kostenübernahme lieber die Mittel dorthin geben, wo sie wirklich gebraucht werden.

Denn an dieser Stelle möchte ich mich für die tolle Arbeit beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Stelle bedanken.

Betonung: Die Beamtinnen und Beamten dort sind es nämlich, die dafür sorgen, dass der Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen auch weiterhin auf qualitativ hohem Niveau bleibt.

Sowohl eine Mittelerhöhung als auch eine Stellenanpassung halten wir Grüne daher für angemessen.

Was abschließend diesen Willkommensgesetzesentwurf hier betrifft – dieser steht leider entgegengesetzt zur aktuellen bundespolitischen Tendenz der Abschottung – auch getragen von der SPD. Wer glaubt denn das noch?

Denn Willkommenskultur auch für Fachkräfte sieht anders aus. Was wollen wir denn als Baden-Württemberg?

  • Wir wollen gute Leute,
  • Die gut in unser Land passen
  • Die gut für unsere Patienten und Patientinnen sorgen

Dafür brauchen wir ein

-schlankes Verfahren,

-dass auf die Qualität der Bewerber achtet

-und gleichwertige Berufe zuverlässig anerkennt.

Wir als Fraktion Grüne lehnen diesen Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ab.

Er sorgt für mehr Bürokratie, mehr Kosten und mehr Aufwand!