Rede zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Landtag Baden Württemberg – 20231130_sitzung081_2 (landtag-bw.de)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

über eines dürften wir uns alle einig sein: Die stationäre Versorgungslandschaft wandelt sich, und zwar sehr dynamisch.

Und gerade in den Unikliniken wird dieser Wandel sichtbar: Durch die Integration benachbarter Krankenhäuser werden sie immer größer und verteilen sich auf mehrere Standorte – die Tendenz geht zum Regional-Maximalversorger. Sie sind die wichtigsten Protagonisten beim Trend zur medizinischen Spezialisierung und Zentralisierung. Das führt zu Qualitätssteigerungen in der Versorgung.

Gleichzeitig werden im Bereich der übrigen stationären Versorgung Krankenhausbetten abgebaut und mehr Fälle ambulant behandelt. Der Wissenschaftsrat sieht für die Unikliniken vor, dass neben den traditionellen 3 Säulen Forschung, Lehre und Krankenversorgung eine vierte Säule – System- und Zukunftsaufgaben – hinzukommt. Mehr Aufgaben und größere Kliniken bedeuten aber auch, dass die bisherigen Schwellen und Größenordnungen, die im bestehenden Gesetz vorgesehen sind, bei den Beschäftigten überschritten werden. So ist eine Neuausrichtung auch bei der Personalvertretung angezeigt.

Wir sind deshalb überzeugt, dass die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes richtig und wichtig ist. Aber, meine Damen und Herren, richtig und wichtig ist auch, genau hinzuschauen und zu differenzieren.

Schiere Größe ist kein Vorteil an sich und muss gemanagt werden. Ein pauschaler 1:1-Aufwuchs ist nicht der richtige Schritt – eine maßvolle Anpassung schon.

Für die Unikliniken in Freiburg und Heidelberg erachten wir die Erweiterung des Personalrates für sinnvoll. Auch die Erhöhung der Freistellungen ist notwendig. Dieser Schritt der Erweiterung wird auch auf die Ausbildungsvertretungen angewendet. Daher ist auch ihre maßvolle Vergrößerung sinnvoll. Diese Erweiterungen betreffen aktuell zwar nur Heidelberg und Freiburg. Jedoch sind Anpassungen bei allen Unikliniken im Lande nun möglich, wenn auch diese weiterwachsen sollten. Bei den Auszubildenden ist außerdem besonders wichtig, das Ausbildungsziel im Blick zu behalten.

Was die Außenstellen der Personalvertretungen betrifft, ist der Schwellenwert –30 Prozent der Beschäftigten arbeiten in der Außenstelle – angemessen. Kleinere Einheiten können über lokale Vereinbarungen pragmatisch berücksichtigt werden. So kann auch eine allzu kleinteilige, ja zersplitterte Struktur vermieden werden.

Die geplante Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes berücksichtigt die Entwicklungen in der Krankenhauslandschaft in den vergangenen Jahren auf angemessene Weise.

Dabei, und das ist mir wichtig zu betonen, kann und soll das Gesetz nur einen Rahmen schaffen für die Umsetzung durch die Akteure vor Ort. Mehr Details schaffen nur mehr Bürokratie – und die hilft bekanntlich niemandem.

Und noch was möchte ich an dieser Stelle hervorheben: Wenn wir von den Veränderungen der Krankenhauslandschaft sprechen, geht es nicht um die Vergangenheit – sondern um einen laufenden Prozess. Und deshalb ist natürlich auch dieses Gesetz nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Wir sind offen, es an zukünftige Entwicklungen anzupassen und auch weiterhin zu korrigieren, wenn die neuen Gegebenheiten es gebieten. Denn die nächste Krankenhausreform steht schon in den Startlöchern und hat sicherlich viel Anpassungsbedarf für Patienten und Beschäftigte.

Vielen Dank.