Die Neuerungen des Klimaschutzgesetzes im Land

Am 22. Juli hat sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf befasst, auf den sich GRÜNE und CDU vorige Woche geeinigt haben. Damit sollen die schädlichen Treibhausgas-Emissionen im Land spürbar gesenkt, die Klimaschutzziele erreicht und zudem erneuerbare Energien massiver ausgebaut werden.

Ich möchte hier die wichtigsten Punkte dieser Novelle zum Klimaschutzgesetz darstellen, da es zeigt, wozu ein führender High-Tech- und Industriestandort wie Baden-Württemberg in Sachen Klimaschutz imstande ist. Auch möchte ich auf mögliche Fristen, etwa bei Bauanträgen, hinweisen.

1.) Die Photovoltaikpflicht wird ausgeweitet für neue Wohngebäude. Bisher waren davon nur Nicht-Wohngebäude betroffen. Ab 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht auf Dächern von neu gebauten Nichtwohngebäuden und neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (bisher galt: mehr als 70 Stellplätze).  Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht für Dächer auf Wohngebäuden und ab 1. Januar 2023 ebenfalls für grundlegende Dachsanierungen. Mit dieser Gesetzesgrundlage sind wir bundesweit führend und erzeugen eine Win-Win-Situation, also sowohl für das Erreichen unserer Klimaziele als als auch im Hinblick auf die Energieproduktion für unsere mittelständischen Unternehmen.

2.) Das Flächenziel Zwei Prozent für Windkraft und Photovoltaik soll ebenfalls in den Regionalplänen vorgesehen werden. Dabei sollen mindestens zwei Prozent der Fläche für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik ausgeschrieben werden.

3.) Bis 2040 soll Baden-Württemberg ebenfalls netto-treibhausgasneutral sein. Das heißt, wir wollen unterm Strich weniger Treibhausgase verursachen als absorbiert werden können. Als Zwischenziel sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens so viel verringert werden, wie es im Bundesgesetz vereinbart ist – also um 65 Prozent im Vergleich zu 1990.

4.) Das Land geht mit gutem Beispiel voran und somit soll die Landesverwaltung bis 2030 netto-treibhausgas-neutral organisiert sein. Bisher lag dieser Wert bei einem Minus von 80 Prozent CO2 bis 2040.

5.) Der bisherige Klimabeirat wird aufgewertet und es wird ein Klimasachverständigenrat, ein „Rat der Klimaweisen“, einberufen. Dieser ist unabhängig und besteht aus sechs WissenschaftlerInnen, die die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes überwachen und die Regierung bei der Umsetzung der Klimaschutzziele sowie bei ihrer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beraten.

Ich freue mich, dass wir hierbei ein zentrales Versprechen einlösen. Wir wollten in den ersten 100 Tagen der neuen Legislatur wichtige erste Maßnahmen aus unserem Klimaschutzprogramm umsetzen. Diese Schritte sehe ich als wirksam und auch notwendig für mehr Klimaschutz und zur Umsetzung der Energiewende. Das zeigt auch, dass die Fraktionen gut, vertrauensvoll und schnell zusammenarbeiten, wenn es um den Kampf gegen die Klimakatastrophe geht.

Eurer Norbert Knopf