Reden zum Thema Krankenhaus

Meine Reden vom 20. Juni könnt ihr in der Landtags-Mediathek nachschauen:

Landeskrankenhausgesetz: https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2024/20240620_sitzung099_1.html?t=7093

Finanzielle Belastungen für die Krankenhäuser: https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2024/20240620_sitzung099_2.html?t=6317

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

„Jede Krankheit ist heilbar-aber nicht jeder Patient!“ 

Hildegard von Bingen

Es liegt im Wesen der Medizin, den Menschen zu helfen und möglichst viele Kranke zu heilen.

Doch wie schaffen wir es, dass möglichst vielen Menschen schnell und zielgenau geholfen wird?

Bei solchen grundsätzlich existenziellen Fragen, meine Damen und Herren, kann die Antwort nur in der Herstellung eines ebenso grundsätzlichen Konsenses in der Gesundheitspolitik liegen. Und dieser grundsätzliche Konsens darf sich nicht über Eine, sondern dieser muss sich über Zwei, Drei, ja über mehrere Legislaturperioden hinaus erstrecken und Geltung besitzen.

Heute machen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen mit der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes die Planungsgrundlage für unsere Krankenhäuser im Land modernisieren.

Bisher haben wir die Krankenhäuser sowohl mit Fachabteilungen, als auch mit Planbetten ausgestattet.

Zukünftig erweitern wir die Planung, um auch Versorgungsregionen, Leistungsgruppen und Planfallzahlen zur Grundlage unserer Planung machen zu können.

Warum tun wir dies? Die moderne Medizin zeichnet sich durch eine stetig zunehmende Spezialisierung aus. Ein Arzt allein hat heute nicht mehr den Überblick über alle Erkrankungen. Er ist Teil eines multiprofessionellen Teams, das sich an wissenschaftlichen Fakten orientiert und sich mit anderen Kollegen austauscht.

Diese Komplexität stellt eine große Herausforderung für den Patienten und die Politik dar.

Denn der Krankenhausplanung kommt eine wichtige Rolle zu, wenn Anpassungen an bestimmte Rahmenbedingungen, wie etwa von Mindestmengen, von technischen Gerätschaften oder von Zertifizierungen, als unerlässliche Grundlage guter Ergebnisse, notwendigerweise vorgenommen werden müssen.

Wie können wir das umsetzen?

Zunächst müssen wir uns hier die jeweiligen Versorgungsregionen ansehen und definieren. Denn klar ist, dass bei aller Spezialisierung im Notfall ein Krankenhaus natürlich auch noch rechtzeitig erreichbar sein muss. Ebenso macht es Sinn, dass wir gleiche Leistungen, wie zum Beispiel Herzerkrankungen, in einer Leistungsgruppe zusammenfassen und eine Versorgung in diesem Bereich auch über die Sektorengrenze hinaus organisieren. Den Leistungsgruppen kommt somit eine entscheidende Rolle zu, meine Damen und Herren.

Und: Diese gerade skizzierten Leistungsgruppen dürfen selbstverständlich auch in Einklang mit dem medizinischen Fortschritt wachsen und sich verändern.

An dieser Stellte möchte ich mich bei unserem Gesundheitsminister Manne Lucha ausdrücklich bedanken. Denn eine kleinteilige Regelung wäre in einem Gesetz nicht zielführend und im vorliegenden Entwurf sind daher auch keine Definitionen enthalten.

Es wird sinnvollerweise dem Umstand Rechnung getragen, dass es in der bundesweiten Debatte noch zu keiner Einigung über die Krankenhausreform gekommen ist.

Neben der Region und den Leistungsgruppen müssen wir aber auch festlegen, wie viele Leistungen denn zu erbringen sind.

Aus diesem Grund macht es Sinn Planfallzahlen festzulegen. Diese Planfallzahlen bilden somit die Kapazität ab, die ein Krankenhaus leisten kann.

Mit der neuen Planung steuern wir also die Versorgung auf Grundlage von medizinischen Erkenntnissen und müssen dabei die Erreichbarkeit der Bevölkerung im Auge behalten.

Durch die Digitalisierung ergeben sich hier auch neue Möglichkeiten. So kann ein Spezialist aus einer Uniklinik mit einem regionalen Krankenhaus vernetzt werden und an der Diagnostik mitwirken. Bei Bedarf kann es dann zu einer Verlegung kommen oder aber die Behandlung vor Ort durchgeführt werden.

Das neue Krankenhausgesetz ist flexibel angelegt. Solange es noch keinen Grundkonsens gibt, kann nach der bisherigen Systematik weiter geplant werden. Sobald jedoch Klarheit über die neuen Steuerungsformen vorliegt, so können wir schnell auf die neue Planungssystematik umstellen.

Dieser Prozess muss offen kommuniziert und im Dialog mit allen relevanten Gruppen geführt werden, da wir nur so die Sektorengrenze überwinden können.

Getreu Hildegard von Bingen können wir sehr wohl jede Krankheit heilen, aber eben nicht jeden Patienten. Was wir aber sehr wohl tun können, ist unser System soweit zu verbessern und anzupassen, dass wir an diesem Ziel möglichst nah dran sind. Genau das muss unser Anspruch sein.

Wir bitten daher um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesänderung.

Vielen Dank!


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2022 sind die Energiepreise durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine in die Höhe geschnellt. Auch der Gesundheitssektor wurde von diesem Preisschock nicht verschont.

Jedoch haben sich die Preissteigerungen bei den Krankenhäusern sehr unterschiedlich bemerkbar gemacht. Wer längerfristige Verträge abgeschlossen hatte, der war vor den Preisanstiegen zunächst geschützt.

Wer auf kurzfristige Verträge und die Suche nach dem günstigsten Anbieter setzte, dem fiel dieses Risiko jetzt auf die Füße. Das liegt aber in der Natur der Sache: Sicherheit und Kosten lassen sich nicht gleichzeitig optimieren.

Und die Energiekosten waren nur ein Teil des Problems. Dies wurde sehr deutlich, als der Bund die Hilfen für die Krankenhäuser anhand der erhöhten Energiekosten abrechnen wollte. Die meisten Krankenhäuser wären hier nicht zum Zuge gekommen. Deshalb wurden die Hilfen dann auch überwiegend pauschal ausgezahlt.

Das größere Problem für die Krankenhäuser waren vielmehr die gestiegenen Sachkosten. Denn auch die meisten Medizinprodukte benötigen in der Herstellung sehr viel Energie und auch die Lieferketten waren teilweise noch gestört. Daher stiegen deren Preise sehr schnell und sehr deutlich.

Diese Sachkosten waren aber nicht von den Energiepreishilfen erfasst. Die Teuerung wird hier normalerweise über das DRG System mit einem Verzug von einem Jahr im übernächsten Jahr ausbezahlt.

Das läuft so ab: Die Krankenhäuser liefern dem Inek – dem Institut für die Entgelte im Krankenhaus – die laufenden Kosten des Jahres 2022 detailliert Anfangs des Jahres 2023 ab. Im Jahr 2023 werden die Preise und somit die Preissteigerungen in die DRGs – also die Fallpauschalen – eingepreist und diese Preise gelten dann im Jahr 2024. Somit wären nun die Sachkostensteigerungen im System enthalten.

Doch durch eine Budgetobergrenze wurden die Preise leider nicht voll abgebildet.

Somit bleibt es bei der Forderung an den Bund, die bisher noch nicht berücksichtigten Preissteigerungen, diesmal über die Landesbasisfallwerte, den Krankenhäusern zurück zu geben. An dieser Baustelle arbeitet unser Minister Manne Lucha aber schon beständig und ich bin mir sicher, dass die Erhöhung der Landesbasisfallwerte bald kommt.

Abschließend bleibt zu vermerken, dass der Antrag suggeriert, dass nur steigende Energiepreise die Krankenhäuser in Bedrängnis gebracht hätten. Dies ist falsch, da verantwortungsbewusste Krankenhäuser das Energiepreisrisiko zumindest für 2022 über die Verträge abgedeckt hatten. Vielmehr waren die Krankenhäuser mit den Nachwehen der Pandemie, gestörten Lieferketten, Sachkostensteigerungen und auch Energiepreisen vielfältigen Belastungen ausgesetzt.

Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

Herzlichen Dank!