Rede zum Glücksspielstaatsvertrag

Am 13.10. sprach MdL Norbert Knopf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags.

Landtag Baden Württemberg – 20221013_sitzung047_1 (landtag-bw.de)

Sehr geehrte Frau Präsidentin/Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für das Glücksspiel. Ein Meilenstein auf dem Weg zu einer suchtpolitisch sinnvollen Regulierung! Und das nicht zuletzt dank uns Grünen in Baden-Württemberg!

Eine wesentliche Änderung durch den Staatsvertrag war die Ausweitung des Spielersperrsystems, das die Spielenden vor großen finanziellen Verlusten schützen soll.

Das neue System ist

  1. Länderübergreifend: es gilt in allen 16 Bundesländern,
  2. Anbieterübergreifend: es gilt für alle Glücksspielanbieter,
  3. Spielformübergreifend: es gilt für alle Arten des Glücksspiels.

Damit ist es Garant für einen guten Spielerschutz!

Der bestehende Staatsvertrag sieht vor, dass eine zentrale Behörde in Sachsen-Anhalt auch die Sperrdatei verwaltet. Da sich diese noch im Aufbau befindet, liegt die Zuständigkeit übergangsweise beim Land Hessen.

Es hat sich nun herausgestellt, dass ein Übergang der Sperrdatei auf die neue Behörde unnötige Verzögerungen und finanzielle Mehrbelastungen mit sich bringen würde. Denn es handelt sich nicht nur einfach um eine Datei, sondern daran hängt eine ganze Abteilung im Regierungspräsidium Darmstadt. Diese pflegt die Spielersperrdatei und kümmert sich um die Umsetzung der Sperren. Auch gibt es eine Hotline, die Fragen zum System beantwortet.

Das Land Hessen hat somit nicht nur die nötige technische Infrastruktur, sondern auch Personal und Erfahrungen aufgebaut, die nicht einfach an einen neuen Standort transferiert werden können.

Mit der Änderung des Staatsvertrages lassen wir die Sperrdatei da wo sie jetzt ist. Und die Glücksspielaufsicht in Hessen bleibt weiterhin die zuständige Behörde. Das unterstützen wir im Sinne zügigen und effektiven Verwaltungshandelns sehr!

Als suchtpolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal erläutern, warum mir die Sperrdatei so wichtig ist.

Sie ermöglicht eine gute Rückfallprävention. Gerade bei der Spielsucht ist die Sperrdatei das zentrale Element, das „trockenen“ Spielern, hilft, nicht wieder rückfällig zu werden. Denn eine Sperrung kann nicht sofort wieder aufgehoben werden, sondern es gibt eine Mindestsperrzeit von 3 Monaten.

Aber nicht nur Spieler werden geschützt. Auch Angehörige können eine betroffene Person sperren, was gerade bei einer gemeinsamen Vermögenshaftung sehr wichtig ist.

Daher ist es sinnvoll, die bereits gut funktionierende Datei kontinuierlich weiter zu betreiben. Wir sollten die gerade erst abgeschlossene Aufbauarbeit nicht wieder neu beginnen und das Risiko eingehen, dass es zu Unterbrechungen kommt.

Daher sage ich:

Ja zum Gesetzesentwurf! und

Ja zur Stärkung des Spielerschutzes!

Ich bitte um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank!