Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes

Das Land führt die Berichtspflicht für nicht-wissenschaftliches Uniklinikpersonal ein“ – Gesundheitspolitiker Norbert Knopf zur Änderung des Universitätsklinikagesetzes der Landesregierung

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„Die erste medizinische Fakultät in Deutschland wurde 1388 in Heidelberg gegründet“, eröffnete Norbert Knopf seine Landtagsrede zur UKG-Novelle am Mittwoch, 9. November 2022. Er betonte hier das historische Zusammenwachsen von medizinischen Fakultäten und angehängten Unikliniken sowie deren Wichtigkeit bei der praktischen Medizinerausbildung.

Knopf sprach sich klar für die Gesetzesänderung aus. Dabei setzte sich der Wieslocher Abgeordnete bereits im Vorfeld der Gesetzesinitiative im Wissenschaftsausschuss konkret für eine Berichtspflicht bei der sogenannten Personalgestellung ein. Grünes Licht bekam er dafür von Ministerin Petra Olschwoski heute im Landtag.

Konkret gilt diese Berichtspflicht für das nicht-wissenschaftliche Personal, das im Rahmen von Forschung, Lehre und Krankenversorgung häufig zwischen Universität und Uniklinik ausgeliehen wird. Somit kann nachvollzogen werden, in welchem Umfang das jeweilige Personal für die jeweils andere Einrichtung tätig war. Die Berichtspflicht ist zunächst für zwei Jahre angelegt mit einem Zwischenbericht nach einem Jahr. Das Land möchte so unter anderem Überstunden überwachen und vermeiden.

Die Situation verbessere sich gerade für die Beschäftigten im nicht-wissenschaftlichen Bereich erheblich, da die Gesetzesnovelle durch die implementierte Berichtspflicht nun alle Vorteile für die Beschäftigten mit sich bringe, so Knopf.

Eilbedürftigkeit durch Umsatzsteuerreform

Norbert Knopf ging auch auf die besondere Eilbedürftigkeit dieser Gesetzesnovelle ein: „Damit Forschung im Rahmen der Kranken- und Daseinsvorsorge stattfinden kann, leihen die Universitäten den Unikliniken – und umgekehrt – häufig Personal aus“, so Knopf. Nach künftiger Rechtslage müsste allerdings für einen Chemiker im Labor zusätzlich eine Umsatzsteuer belegt werden. Denn die Universitäten müssen nach aktueller Rechtslage ab 1. Januar 2023 nachweisen, dass es sich bei einer solchen personellen Zusammenarbeit weiterhin um den fiskalischen Aspekt der hoheitlichen Aufgabe handelt. Ansonsten droht die Umsatzsteuer.

Knopf hat das Vorgehen der Landesregierung mitbegleitet. „Für das Finanzamt ist die Rechtsgrundlage durch die Anpassung nun klar – Personalaustausche zwischen Universität und Uniklinik dienen auch weiterhin dem Grundprinzip der hoheitlichen Aufgabe. Egal ob in Heidelberg, Tübingen, Ulm, Freiburg oder neuerdings Mannheim, die Landesregierung sichert den Universitätskliniken somit massive Einsparungen“, so der baden-württembergische Gesundheitsexperte der Grünen.

Für den Abgeordneten Knopf ist die Botschaft sowohl an die Universitätskliniken als auch an die entsprechenden Universitäten im Land klar: „In guter alter Tradition stärken wir die Zusammenarbeit von Unikliniken und Universitäten weiter!“

Weitere wichtige Änderungen im UKG-Gesetz

Mit der jetzt vorgelegten Gesetzesänderung sollen darüber hinaus vor allem die Strukturen von Universitätskliniken und Universitäten in Baden-Württemberg weiter verbessert werden:

  • So wird der Einsatz von wissenschaftlichem und – und das ist neu – nichtwissenschaftlichem Personal im Rahmen der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre besonders herausgestellt.
  • Zudem soll die Möglichkeit für Regelungen zum Bauverfahren flexibilisiert werden. Ebenfalls sollen Angehörige des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dem Aufsichtsrat angehören dürfen – wie auch sonst Angehörige einer Hochschule dem Hochschulrat ihrer Hochschule angehören dürfen.
  • Ferner soll dem Umstand im KIT Rechnung getragen werden, dass Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren als leitende Wissenschaftler tätig sind.
  • Und schließlich wurde das Landeshochschulgebührengesetz um die vorgesehene Befristung der Anerkennung des Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine ergänzt. Das Land möchte somit die Gebührenfreiheit gewährleisten.