Newsletter Norbert Knopf



Berichte aus dem Landtag und dem Wahlkreis Wiesloch
Liebe Freundinnen und Freunde,

vom 5.11. bis 9.11.2023 war eigentlich eine Reise nach Israel von mir und einigen weiteren MdL vorgesehen. Die schrecklichen Gräueltaten der Hamas haben dies nun erst mal verhindert. Der neue Terror zeigt, dass die Welt nicht sicherer geworden ist. Ich hoffe, dass der Konflikt möglichst schnell und mit möglichst wenig Toten beendet werden kann, auch wenn es gerade nicht so erscheint.

Die Tat von Wiesloch: In zwei Sondersitzungen hat sich der Sozialausschuss mit dem Tathergang des tödlichen Messerangriffs vom 8. September beschäftigt. Dabei wurde mir ein Problem offensichtlich: Der Datenschutz verhindert eine umfassende Information der Öffentlichkeit.
Auslöser für den zweiten Sonderausschuss war ein Bericht der Bildzeitung, in dem der Täter als agressiv und vor der Tat als auffällig beschrieben wurde. Ich habe in der öffentlichen Sitzung die Frage gestellt, ob wir den Artikel der Bildzeitung richtig stellen können. In der anschließenden nicht-öffentlichen Sitzung wurde mir das klar beantwortet. Nur in der abschließenden öffentlichen Sitzung darf das nicht erklärt werden 
 aus Datenschutzgründen. Das ist unbefriedigend, denn diese Informationen werden in der gerichtlichen Verhandlung in einigen Wochen oder Monaten sicher offen gelegt werden. Davor kann ich nur sagen, das dies alles ein tragischer Unglücksfall war.
Wir Abgeordneten haben auch beantragt, alle Akten einsehen zu dürfen. Bisher wurde uns das Sicherheitskonzept des Maßregelvollzuges zur Einsicht freigegeben. Ich habe es mir auch angesehen. Auch hier bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Akten sollen wir bekommen, wenn die Staatsanwaltschaft sie frei gibt.
Das Ziel des Ausschusses ist es, die Sicherheit des Maßregelvollzuges zu erhöhen. Dazu wäre es nach meiner Meinung aber auch notwendig, zumindest einige grobe Daten über Täter und Ablauf zu geben, um mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu schaffen. Zumindest der Verlauf der Rehabilitation und die dazugehörigen Lockerungsstufen und Rückfälle sollte man preisgeben dürfen. Ich bleibe auf jeden Fall an dem Thema dran und werde euch über den Fortgang berichten.

Gesetz zur Neuregelung des strafrechtlichen Sanktionsrechts: Etwas geräuschlos ist zum 1.10.2023 eine Strafrechtsreform in Kraft getreten. Diese Strafrechtsreform umfasst mehrere Bereiche und betrifft auch den Maßregelvollzug.

Reform des Maßregelvollzugs: Für Straftäter mit einer Suchtproblematik werden für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter anderem die Anordnungsvoraussetzungen enger gefasst. Damit soll die Unterbringung wieder stärker auf tatsächlich behandlungsbedürftige und -willige Straftäter fokussiert und so der zunehmenden Überlastung der Entziehungsanstalten entgegengewirkt werden. Diese Änderung ist notwendig geworden, da es in den letzten Jahren sehr viele Fälle in den Einrichtungen gab, die keine Therapiemotivation hatten. Diese Personen werden nicht in Wiesloch behandelt, sondern kommen aktuell im Faulen Pelz in Heidelberg unter.
Beachtenswert ist, dass wir zur Entlastung der Gefängnisse auch in einigen Fällen das Strafmaß verringert haben. Der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. Jemand, der zum Beispiel eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu beispielsweise je zehn Euro nicht zahlt und auch keine gemeinnützige Arbeit ableistet, muss dann zukünftig nicht mehr 60 Tage ins Gefängnis, sondern nur noch 30 Tage. Damit soll der Umfang der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe verringert werden. Zusätzlich sollen verurteilte Personen durch vollstreckungsrechtliche Ergänzungen bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe unterstützt werden. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen der Sozialarbeit, mit der den Betroffenen vor Ort zum Beispiel beim Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung geholfen werden soll.

Erweiterung der Strafzumessungsnorm § 46 StGB: „Geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive werden ausdrücklich als bei der Strafzumessung zu berücksichtigende Umstände genannt. Dies soll dazu beitragen, vor allem gegen Frauen und LSBTI-Personen gerichtete Hassdelikte angemessen zu ahnden.

Auflagen und Weisungen: Die Möglichkeit einer Therapieweisung – etwa im Rahmen einer Bewährungsaussetzung – wird ausdrücklich eröffnet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass durch ambulante Therapien Rückfälle effektiv reduziert werden können. Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt wird zusätzlich die Erteilung einer Arbeitsauflage ermöglicht. Diese Weisungen gelten aber nur für schuldfähige Täter. Am 10.10.23 habe ich in Zwiefalten bei einer Tagung auch die Möglichkeit einer ambulanten Weisung bei schuldunfähigen Tätern diskutiert. Aktuell ist dies noch nicht möglich. Auf der Tagung wurde jedoch deutlich, dass es sich nur um einen sehr eng begrenzten Personenkreis handeln kann. Ein Fahrplan zur Umsetzung wurde nicht besprochen.

Was steht als Nächstes an?

 

Die nächste Bürgersprechstunde findet am 26.10.2023 von 15 bis 17 Uhr statt. Ich bitte um Anmeldung unter der Mailadresse:
norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de

 

Austausch zu Finanzthemen: Am 23.10 und 24.10.2023 tagt der Arbeitskreis Finanzen unserer Fraktion im Winzerhof in Rauenberg. Am Abend des 23. Oktober ab 20:00 Uhr gibt es eine Veranstaltung zum Thema Mythen in der Finanzwelt. Drei spannende Themen werden vorgestellt und dann in gemütlicher Runde diskutiert. Ich habe noch einige wenige freie Plätze. Bei Interesse bitte über mein Büro anmelden: norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de

 

Mein nächstes Wahlkreistreffen ist am 17. November um 19:00 Uhr geplant: Im Pfälzer Hof (Schwetzinger Straße 2) in Walldorf.
Um passend reservieren zu können (Nebenraum oder Tisch), benötigt der Pfälzer Hof eine Angabe zur Personenzahl. Daher die Bitte, sich bei Interesse bis Montag, 16. Oktober per E-Mail anzumelden. Wie immer freue ich mich, wenn ich aus jedem Ortsverein jemanden begrüßen darf. Themenwünsche und Anmeldung gerne über mein Büro:
 
norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de

 

Fahrt nach Stuttgart mit Teilnahme an einer Plenarsitzung am 30.11.23: Abfahrt ist um 10 Uhr mit einem Reisebus ab dem Bahnhof Wiesloch-Walldorf, Ankunft in Stuttgart um ca. 11.30 Uhr. Dort ist zunächst etwas Zeit zur freien Verfügung.

Ab 13.15 Uhr beginnt dann das offizielle Programm wie folgt:
13.15 Uhr Ankunft an der Landtagspforte
13.30 Uhr Einführung
14.00 Uhr Teilnahme an der Plenarsitzung (60 Minuten)
15.00 Uhr Gespräch mit mir (ca. 30 Minuten)
Gegen 15.45 Uhr geht es dann mit dem Bus zurück in den Wahlkreis.

Die Teilnahme an der Landtagsfahrt ist kostenfrei. Aufgrund begrenzter Personenzahl und zwecks besserer Planbarkeit ist eine Anmeldung bis Dienstag, 24. Oktober 2023 erforderlich. Kontakt: norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de.

Viele Grüße

Auf der Fraktionsklausur in Bad Boll haben wir auch einen Betrieb besucht, der Streuobst verarbeitet und allerlei Getränke daraus macht. Mit dabei: mein Kollege Armin Waldbüßer

Auf der Demo zur Unterstützung der Krankenhäuser in Stuttgart habe ich auch Herrn Neudeck von den GRN-Kliniken getroffen.

Reger Auftakt zur Kommunalwahl beim Kreisvorständetreffen in Mannheim. Mit dabei: Michael Vogel vom OV Malsch.

 


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